Widerrufsbelehrung
WIDERRUFSBELEHRUNG
(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Online erworbene Tickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, unterliegen daher nicht dem Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung beim Erwerb von Wertgutscheinen
Nachstehende Widerrufsbelehrung gilt nur, wenn der oder die Besteller:in VERBRAUCHER i. S. d. § 13 BGB ist, d. h. wenn er oder sie die Bestellung zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner oder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich bei einer ONLINEBESTELLUNG VON WERTGUTSCHEINEN, d. h. sie gilt nicht, wenn der Gutschein in der Triberg VR-Arena vor Ort gekauft worden ist, oder bei dem Erwerb von Einzeltickets für einen festen Termin.
- Widerrufsrecht
Der oder die Besteller:in hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der oder die Besteller:in oder ein von ihm oder ihr benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, bzw. bei einem Dienstleistungsvertrag mit Vertragsschluss.
Um sein oder ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der oder die Besteller:in die Stadt Triberg (Hauptstraße 57, D-78098 Triberg, Telefax: +49 (0)7722 953-223, E-Mail Stadtverwaltung@triberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen oder ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der oder die Besteller:in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
b. Folgen des Widerrufs
Wenn der oder die Besteller:in den Vertrag widerruft, hat die Stadt Triberg dem oder der Besteller:in die Zahlungen, die sie von diesem oder dieser erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der oder die Besteller:in eine andere Art der Lieferung als die von der Stadt Triberg angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Bestellers oder der Bestellerin bei der Stadt Triberg eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Stadt Triberg dasselbe Zahlungsmittel, das der oder die Besteller:in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem oder der Besteller:in wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem oder der Besteller:in wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Rückgabe eines online erworbenen Gutscheins an die Stadt Triberg nach erfolgtem Widerruf ist nicht erforderlich. Die Stadt Triberg sperrt den Gutschein nach Eingang des Widerrufs. Hat der oder die Besteller:in ausdrücklich verlangt, dass die Stadt Triberg mit der Einlösung des Gutscheins vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er oder sie der Stadt Triberg Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, der der Höhe nach dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
c. Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der in Ziffer 13. a. genannten Frist, wenn der Gutschein auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder der Bestellerin vollständig eingelöst wird und die Stadt Triberg mit der Einlösung des Gutscheins erst begonnen hat, nachdem der oder die Besteller:in seine oder ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein oder ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Stadt Triberg verliert.